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Konzept für einen neuen Öffnungsplan für Österreich. Es bedarf natürlich einer gewissenhaften Prüfung, Ausarbeitung im Detail und Abstimmung.

Öffnungsplan OPENup

  1. Grundsatzbeschluss
    Die Regierung beschließt nach Beratung mit ihren Experten, den Öffnungsplan zu verwirklichen.
  2. Ausarbeitung
    Die Regierung setzt ein unabhängiges Arbeitsteam ein zur Ausarbeitung und Feinabstimmung des Öffnungsplans mit einem zeitnahen Abschlusstermin.
    Das Team sollte bestehen aus Vertretern der zuständigen Ministerien, Experten, Sozialpartnern, Landesregierungen, Vertretern des Medizin- und Pflegebereichs, des Bildungsbereichs, von Kulturschaffenden, eventuell kooperativen Oppositionsparteien und anderen relevanten Gruppen.
  3. Gruppeneinteilungen
    Die Gruppeneinteilungen in der Arbeits- und Freizeitwelt erfolgt in größtmöglicher Eigenverantwortung der vorhandenen sozialen Einheiten Unternehmen und Arbeitsteams, Schulen und Schulklassen, Familien und Einzelpersonen.
    Arbeitswelt
    In jedem Unternehmen teilen sich die Beschäftigten in Abstimmung mit den Vorgesetzten in mindestens 2 Schichten ein, die untereinander nur den minimal notwendigen Präsenzkontakt haben. Bestehende Schichtmodelle können und sollen natürlich genutzt werden.
    In jeder Schule teilen sich die SchülerInnen in 2 Gruppen ein, und wo möglich und sinnvoll auch die Lehrkräfte. Optimal wäre eine wöchentliche Abwechslung der Gruppen sowohl der Lernenden als auch Lehrenden.
    Freizeitwelt
    Eine behördliche Einteilung (Gemeinde, Stadtbezirk) ist nicht vorgesehen, um die Gruppeneinteilung nicht unnötig zu erschweren und bürokratischen Aufwand zu vermeiden. Jeder Haushalt wählt eine gemeinsame Freizeitgruppe, 1=weiß oder 2=gelb, so dass alle Personen im selben Haushalt in derselben Freizeitgruppe sind.
    Wenn die Gruppenzugehörigkeit aller im Haushalt lebenden Personen klar ist, sollte diese z.B. durch Meldung an die lokale Behörde (Gemeinde, Stadtbezirk, BH) bekanntgegeben werden. Die lokalen Behörden können die resultierenden Gruppengrößen weiß und gelb ermitteln und bei zu großer Abweichung von einer 50:50-Aufteilung Gruppenwechsel ganzer Haushalte anregen.
  4. Steuerung und wissenschaftliche Begleitung
    Um das Funktionieren des neuen Systems zumindest in der Anfangsphase zu steuern, wäre es hilfreich, wenn jede Person in Österreich ihre gewählte oder bestimmte Gruppe in einer einfachen App oder Webseite eintragen kann (z.B. Gruppe und SV-Nummer). So könnte das Funktionieren des Öffnungsplans und die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wissenschaftlich begleitet und untersucht werden.
  5. Wocheneinteilung
    Die ungeraden Kalenderwochen sind weiß, die geraden gelb. Die Farbe der Woche bestimmt auch die Farbe der aktiven Freizeitgruppe.
    Weiße Wochen:
    die Freizeitgruppe 1=weiß ist sozial aktiv
    die Freizeitgruppe 2=gelb ist sozial inaktiv und bleibt in der Freizeit daheim.
    Gelbe Wochen:
    die Freizeitgruppe 2=gelb ist sozial aktiv
    die Freizeitgruppe 1=weiß ist sozial inaktiv und bleibt in der Freizeit daheim.
  6. Start des OPENup
    Mit Montag der festgelegten Start-Woche geht es los:
    Der Lockdown wird beendet. Alle Betriebe, Geschäfte, Schulen, Kindergärten, Restaurants, Hotels usw. dürfen wieder öffnen – sofern sie sich zur Aufteilung ihrer Beschäftigten und SchülerInnen verpflichtet haben und diese auch umgesetzt haben.
    Die geltenden generellen Vorsichtsmaßnahmen (Abstand, Schutzmasken usw.) sind natürlich ebenso einzuhalten wie die für Arbeitswelt und Freizeitwelt vereinbarten Spielregeln.
  7. Soziale Kontakte
    Ausgangsbeschränkungen werden ausnahmslos aufgehoben, die Beschränkung der sozialen Kontakte auf das jeweils notwendige oder wünschenswerte Mindestmaß dem Einzelnen überantwortet.
    Wer keinerlei verdächtige Symptome hat und sich wirklich gesund fühlt, darf sich in seiner freien Woche frei und uneingeschränkt bewegen.
    In seiner passiven Woche hat er alle Außenkontakte zu unterlassen mit Ausnahme von Arbeit und Schule und der Fahrt dorthin sowie in dringenden unaufschiebbaren Notfällen.
  8. Infektionsverdacht
    Wer Corona-verdächtige Symptome hat, bleibt zu Hause, egal ob er sich in seiner freien oder in seiner Quarantänewoche befindet, und klärt eine mögliche Infektion durch Testung oder Diagnose durch den Hausarzt ab. Erkrankte Menschen mit Symptomen in Quarantäne dürfen nicht gekündigt oder entlassen, nicht finanziell benachteiligt und auch sonst nicht diskriminiert werden.
  9. Weitere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen
    Die üblichen Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand, Gesichtsmasken, Hygiene usw. sollen von fixen Vorgaben in dringende Empfehlungen verändert und wieder mehr in die Eigenverantwortung des Einzelnen gelegt werden. Die behördlichen Verordnungen können so wesentlich vereinfacht und auf das notwendige Maß zurückgenommen werden.
  10. Ausnahmen
    In dringenden Notfällen kann von der gewählten Freizeitgruppe entweder am nächstfolgenden Montag in die andere Gruppe wechselt werden oder – eventuell behördlich gewährte – einmalige Ausnahmen zur kurzfristigen Unterbrechung der inaktiven Freizeitwoche bewilligt werden.
  11. Testen und Impfen
    Die bestehenden Pläne zum Testen und Impfen sollten an den OPENup und die Infektionsentwicklung angepasst und mehr in die Eigenverantwortung der Einzelnen übertragen werden, um Wirksamkeit, Akzeptanz und letztlich den Erfolg zu sichern.

Der Öffnungsplan als Powerpoint-Präsentation: